05.05.13 – 13-JÄHRIGER FUHR FRÖHLICH MIT MOTORROLLER

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13-JÄHRIGER FUHR FRÖHLICH MIT MOTORROLLER
Keine Fahrerlaubnis – Kein Versicherungsschutz

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

KIRN (05.05.13). Am Samstag hielt die Kirner Polizei gegen 20 Uhr in Hennweiler einen Rollerfahrer an, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Sie staunten nicht schlecht, als sie erfuhren, dass der junge Fahrer erst 13 Jahre alt war. Und so wunderte es die Beamten auch nicht, dass der junge Mann keinen Führerschein vorweisen konnte, denn das Fahren eines Kleinkraftrades mit geringer Leistung ist erst ab 15 Jahren und nach einer Prüfung erlaubt.  
Außerdem war der Motorroller nicht versichert, was für den Jungen, im Falle eines von ihm verursachten Unfalls, sehr teuer hätte werden können.

Der Roller wurde vor Ort verschlossen und der Fahrer seinen Eltern übergeben.
Nun wird ermittelt, wem der Roller gehört, und ob der Besitzer Kenntnis von der Fahrt des Jungen hatte, der im rechtlichen Sinne noch als Kind gilt und noch nicht strafmündig ist. Womöglich wird auch das Jugendamt über diesen Vorfall unterrichtet, teilte die Polizei Kirn auf Anfrage von KreuznacherNachrichten.de mit.