05.04.13 – GERICHT: SHOWDOWN AUF DER BOSENHEIMER STRASSE

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GERICHT: SHOWDOWN AUF DER BOSENHEIMER STRASSE
Bewährungsstrafen für wilde Verfolgungsjagd durch die Stadt
Auch Eisenstange und Schreckschußpistole kamen zum Einsatz

 

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de


BAD KREUZNACH (05.04.13).  Angriff mit einer Eisenstange, Schießerei mit einer Schreckschusspistole und eine wüste Verfolgungsjagd durchs Gewerbegebiet gab es am frühen Morgen des 9. Dezember des vergangenen Jahres auf Kreuznachs Straßen. Für einen 21-Jährigen und seinen 25 Jahre alten Bruder, beide aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, hatte diese aktionsreiche, doch weniger spaßige Aktion ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Das verurteilte den 21-Jährigen nämlich wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Verursachung eines Unfalls“, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und darf außerdem, nachdem sein Führerschein bereits seit dem 13.  Dezember sichergestellt ist, für weitere vier Monate kein Auto lenken.
Sein Bruder erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, weil er eine Schreckschußwaffe bei sich getragen, und damit auch geschossen hatte. Er muss als Auflage 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Der 18 Jahre alte Cousin beider Angeklagter fühlte sich, nach eigener Aussage, von einem 19-Jährigen aus Bad Kreuznach und dessen Bekannten ständig bedroht. Von den verschiedenen Nachstellungen, Beschimpfungen und Beleidigungen habe er den beiden Brüdern erzählt, berichtete er als Zeuge vor Gericht. Was aber nun der konkrete Anlass war, der zu dem Treffen der Kontrahenten im Gewerbegebiet führte, darüber lagen die Geschichten der Angeklagten, deren Cousin und des vermeintlichen Provokateurs -dem späteren Opfer- weit auseinander. „Reiner Kindergarten“, wird Staatsanwältin Nicole Frohn in ihrem Plädoyer später feststellen.

Kein Spaß sei es mehr gewesen, als sich in der Dezembernacht, gegen 0.40 Uhr,  beide Brüder mit ihrem Fahrzeug auf dem Parkplatz des Real-Marktes so vor das Auto des vermeintlichen Provokateurs stellten, dass der nicht mehr wegfahren konnte. Der 21-Jährige stieg aus und begann, mit einer Eisenstange auf dessen Fahrzeug einzuschlagen.  Der Bruder soll die Fahrzeuginsassen mit der Schreckschusspistole bedroht, und dann in deren Richtung geschossen haben.  Der junge Mann bestritt diesen Vorwurf. Er habe lediglich in die Luft geschossen, als er sah, dass dem Kontrahenten weitere Autos zur Hilfe eilten.

Schließlich gelang es dem 19-Jährigen, sich mit Hilfe des Rückwärtsgangs aus der misslichen Lage zu befreien und zu flüchten. Die beiden Angeklagten nahmen die Verfolgung auf und es begann eine wilde Fahrt durch verschiedene Kreisel. Dabei fuhr der Angeklagte von Hinten auf das Fahrzeug des 19-jährigen auf. „Und das mit voller Absicht“, so Staatsanwältin Frohn. Auf der Bosenheimer Straße setzte sich die  Verfolgungsfahrt in Richtung Ochsenbrücke fort. Hier setzte der 21-Jährige Angeklagte auf der Busspur rechter Hand zum Überholen an und rammte das Fahrzeug des 19-jährigen von der Seite. Erst als ein Polizeifahrzeug entgegenkam, habe er sein Vorhaben, den Kontrahenten abermals zu stoppen, aufgegeben, gab der 21-Jährige auf mehrfaches und geduldiges Nachfragen von Richter Wolfram Obenauer zu. „Ich weiß auch nicht was dann noch passiert wäre.“

Für Obenauer eine nicht nachvollziehbare Aktion:“Da stehen mir die Haare zu Berge, wenn ich mir überlege, was da Nachts auf Kreuznachs Straßen los ist.“ Eigentlich gehöre allen Beteiligten der Führerschein entzogen. Womöglich wird das auch tatsächlich so kommen, denn im Vorfeld dieser Nacht soll es bereits andere, ähnlich gelagerte Vorfälle mit Verfolgungsfahrten gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft habe in dieser Richtung jedenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet, so Obenauer.

Allerdings stellte das Schöffengericht in der mündlichen Urteilsbegründung auch fest, dass die Angeklagten in der Dezembernacht ein Verhalten an den Tag gelegt hätten, das in keiner Weise zu ihnen passe. Das habe sich in der Hauptverhandlung ganz klar gezeigt.