20.03.13 – DEXHEIMERS GEDANKEN: „Der Deal“

DEXHEIMERS GEDANKEN: DEXHEIMER UND DER DEAL

Angeblich, so liest man, sei „seit einigen Jahrzehnten“ die Gerechtigkeit im Strafprozess einem illegalen Feilschen um das Urteil gewichen. Ich behaupte: Der Deal ist älter als der Rechtsstaat, wahrscheinlich so alt wie die Justiz.
Wie man ein Strafverfahren ohne Absprachen führen sollte, weiß ich nicht. Denn der Weg zum Urteil ist ein kommunikativer Prozess. Dies muss er auch sein, weil die Wahrheit vor Gericht keine absolute ist, sondern lediglich eine relative. Entscheidend ist nur, was das Gericht für wahr hält. Darum kann ein rotes Auto im Urteil grün sein, sofern Blau und Gelb sicher ausgeschlossen werden konnten. Letztlich alles eine Frage der Wahrscheinlichkeit.
Der Angeklagte soll jetzt stur darauf bestehen, dass es rot war. So will es die reine Lehre des Bundesverfassungsgerichts. Aber wer spielt schon Alles-oder-Nichts, wenn aus Spiel plötzlich Ernst wird?
Einige Jahre hinter Gittern sind ein hoher Einsatz. Zu hoch, um auf der absoluten Wahrheit zu bestehen.
Beweise können trügen, Zeugen können lügen. Und der Mensch, egal in welcher Prozessfunktion, irrt bekanntlich ohnehin so lange er strebt. Das nötigt unweigerlich zum Deal.
Ein formal korrekt erwirktes falsches Urteil wäre allemal die größere Ungerechtigkeit.