19.03.13 – GERICHT: KIRNER BRANDSTIFTER BLEIBT IM GEFÄNGNIS

GERICHT: KIRNER BRANDSTIFTER BLEIBT IM GEFÄNGNIS
Angeklagter hatte Berufung eingelegt
Geständnis brachte Strafminderung von drei MonatenVon: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

KIRN / BAD KREUZNACH (19.03.13). Aus lauter Verzweiflung habe er am 12. Juni des vergangenen Jahres seine Küche und das Wohnzimmer in seiner damaligen Wohnung angezündet, berichtete ein 54 Jahre alter Mann vor Landgericht. Grund sei die, für diesen Tag anstehende Räumung gewesen. Bei dem Brand soll ein Sachschaden von rund 60.000 Euro entstanden sein. Glücklicherweise kam bei dem Feuer keiner der übrigen Hausbewohner zu Schaden.
Das Kreuznacher Amtsgericht hatte den Mann, der seit dem Tag nach dem Brand in Untersuchungshaft sitzt, zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt. Gegen diese Entscheidung ging der Frührentner in Berufung, beschränkte diese nur auf das Strafmaß. Damit erkennt ein Angeklagter quasi die Feststellungen aus erster Instanz an, bemüht sich aber
um eine niedrigere Strafe. Chancen in diese Richtung bestehen,  wenn beispielsweise nach dem ersten Urteil günstige Lebensumstände eingetreten sind, oder, wie im aktuellen Fall, vor der Berufungskammer ein unumwundenes Geständnis abgelegt wird.
Ein solches Geständnis brachte dem Mann nun in der Berufung immerhin eine Reduzierung des Gefängnisaufenthaltes um drei Monate. Mehr sei allerdings wegen der erheblichen Gefährdung anderer Bewohner und dem entstandenen, hohen Sachschaden, nicht möglich gewesen, so Richterin Dr. Caroline Walper.