13.03.13 – RÄUBERGRUPPE VOR GERICHT: Gegenseitige Schuldzuweisungen

HANDTASCHENRAUB UND ÜBERFALL AUF SPIELHALLEN
Gegenseitige Schuldzuweisungen der Angeklagten

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (13.03.13). Handtaschenraub und drei Überfälle auf Spielhallen in Gensingen und Bad Kreuznach wirft die Staatsanwaltschaft  fünf Männern und eine jungen Frau im Alter von 18 bis 29 Jahren vor. Seit heute verhandelt die Jugendkammer am Landgericht. Angeklagt ist schwerer Raub und räuberische Erpressung. Ein Rechtsgespräch zwischen allen Prozessbeteiligten blieb erfolglos.
Für die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer gestaltete sich die Beweisaufnahme am Vormittag schwierig, weil nahezu alle Angeklagten abweichende Angaben zu den Vorbereitungen und Durchführungen der Überfälle machten. Nur einer der beiden 18-jährigen Angeklagten gab die Taten unumwunden. Die Vorwürfe der Anklage würden stimmen, Er sei von Mitangeklagten massiv bedroht, und auch geschlagen worden, berichtete der junge Mann.
Laut Anklage sei der 29-Jährige Wortführer der Gruppe gewesen, vor dem die anderen Angst und Respekt gehabt hätten.
Im Fall des Handtaschenraubs im Januar des vergangenen Jahres in der Dr.-Karl-Aschoff-Straße hätten sich einige der Angeklagten schon lange vor der Tat in der Stadt aufgehalten, um mögliche Opfer auszuspähen. „Wir haben auf Damen geachtet, die reich ausgesehen haben“, berichtete einer der Angeklagten. Zwei Frauen seien, so die Anklage, schließlich mit Reizgas besprüht und geschlagen worden. Einer der Täter, nach Aussagen von Angeklagten soll es die junge Frau gewesen sein, habe dann eine Handtasche entreißen können. Mit einer darin aufgefundenen Bankkarte und dazu gehörender Geheimnummer hoben die Räuber auf der Sparkasse 500 Euro ab.
Ebenfalls im Januar 2012 kam es zu den Überfällen auf die Spielhallen in der Bosenheimer Straße und am Kornmarkt, und einer Spielhalle in Gensingen. Dafür seien, so die Staatsanwaltschaft, im Vorfeld Reizgas, Spielzeugpistolen, Messer und Masken gekauft worden. Die Vorgehensweise war immer gleich: Einige der Täter gingen in die Spielhalle um die Räumlichkeiten und Anzahl der Gäste auszukundschaften. Im geeigneten Moment gab dieser Spähtrupp ein Signal und die  Räuber stürmten das Lokal. Mit zum Teil martialischem Auftreten, Drohungen mit den Pistolen und Messern, und auch hier dem Einsatz vom Reizgas, verlangten sie nach dem Bargeld.In allen drei Fällen war die Beute  für einen, für alle Beteiligten, solch riskanten und gefährlichen Überfall relativ gering. Das Geld sei immer anschließend geteilt worden, wovon der 29-Jährige jeweils den größten Teil  für sich einbehalten hätte. Dieser Angeklagte sei mit einigen seiner Komplizen auch nach Wiesbaden gefahren, wo sie ebenfalls Handtaschen rauben sollten, so die Staatsanwaltschaft. Die Männer seien dort aucch längere Zeit umhergelaufen, hätten aber schließlich Skrupel gehabt und das Vorhaben abgebrochen. Zunächst habe man sämtliche Schuld auf den Ältesten geschoben, das sei so ausgemacht gewesen,so einige der Angeklagten. Diese Aussage würde aber nicht stimmen. Vielmehr seien sämtliche Taten gemeinschaftlich geplant und ausgeführt worden.
Etwas mehr Klarheit über die verschiedenen Tatbeteiligungen erhofft sich das Gericht aus der Vernehmung von insgesamt zwei Zeugen. Darunter sind auch zwei Frauen, die noch heute unter den Überfällen der Angeklagten leiden und sich deshalb auch in psychiatrischer Behandlung befinden.

Ein weiterer Bericht über das Schicksal der Opfer, die heute als Zeugen aussagten, folgt morgen!