18.02.13 – VERFAHREN GEGEN MANDELBRENNEREI EINGESTELLT

VERFAHREN GEGEN MANDELBRENNEREI EINGESTELLT
Ordnungsamt versäumte es, Bussbeldverfahren im Vorfeld zu stoppen

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (18.02.13).  Wegen dem Verstoß gegen die Ladenöffnungszeiten erhielt die Betreiberin einer Mandelbrennerei durch die Stadtverwaltung einen Bußgeldbescheid über 700 Euro. Den muss die Frau nun nicht mehr zahlen, denn das Amtsgericht hat das Verfahren eingestellt,
Von seiner Mutter, die mit Mandeln, Zuckerwatte, Popcorn und anderen süßen Leckereien rund drei Jahrzehnte auf dem Kreuznacher Jahrmarkt vertreten war, hatte der Ehemann das Geschäft übernommen. Mehrfach hatte er sich für das große Volksfest auf der Pfingstwiese beworben, wurde aber meist abgelehnt, oder hatte überhaupt keine Antwort von der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung bekommen. Nur einmal erhielt seine Frau, die für den Süßwagenwagen im aktuellen Fall einen kurzfristigen Gewerbeschein beantragt hatte, einen Stellplatz. Damals sei alles ordnungsgemäß zurückgelassen und bezahlt worden. Warum es keine erneute Zulassung mehr gegeben hatte, ist für das Ehepaar unverständlich.
Weil die Familie aber auf solche Einnahmen angewiesen ist -seine Selbstständigkeit als Schrottsammler muss der Mann wegen der Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wohl aufgeben- , war man froh, dass es die Möglichkeit gab, am Rande des Festgeländes, nämlich auf dem Gelände eines Partyveranstalters, den Wagen aufstellen zu dürfen. Und hier soll die Frau gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoßen haben, weil dieses Gelände eben nicht zum offiziellen Jahrmarktsgelände gehört. Dafür gab es von der Stadtverwaltung den Bußgeldbescheid. Dagegen legte die Frau Einspruch ein, weshalb nun vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.
Nachdem sie die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes auf die besondere Situation aufmerksam gemacht habe, das für dieses Gelände nicht die gleichen Öffnungszeiten wie auf dem Jahrmarktsgelände gelten, habe sie Rücksprache mit Wirtschaftsderernent Udo Bausch gehalten, berichtete die Frau vor Gericht.. Der habe ihr erklärt, dass sie entsprechend der Genehmigung für den Partyveranstalter geöffnet lassen könne, aber mit einem Schild darauf hinweisen solle, dass auch sie zu dem Betrieb gehöre. Ein solches Schild hatte die Frau tatsächlich an ihrem Wagen angebracht.
Als Zeuge vor Gericht bestätigte Bausch dieses Gespräch.
Diese, wegen Konzessionsvergaben an Jahrmarktsanrainer, durch die Stadt selbst herbeigeführte Situation, war für Richter Wolfram Obernauer schon nachvollziehbar. Aber es wäre schon eine paradoxe Situation gewesen, wenn die Frau inmitten des bunten Jahrmarktstreibens ihren Süßwarenstand hätte bereits um 22 Uhr schließen müssen, so der Richter. „Ich höre da den Amtsschimmel wiehern.“
Auch musste sich Bausch von Obenauer die Frage gefallen lassen, warum das Bußgeldverfahren denn nicht bereits im Vorfeld gestoppt wurde.
„Ich wollte die Familie mit meinem Rat unterstützen“, erklärte Bausch noch zum Ende seiner Zeugenvernehmung.
Das Schaustellerehepaar hofft weiter darauf, dass sie als Kreuznacher nun doch endlich mal wieder einen Standplatz auf dem offiziellen Festgelände erhalten, damit es nicht wieder zu einem solchen Missverständnis kommt.