10.01.13 – FREISPRUCH vom Amtsgericht – Aber großes Glück gehabt!

FREISPRUCH VOM VORWURF DES BETRUGES
Mehrfach vorbestrafte junge Frau hatte großes Glück

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (10.01.13). Vom Vorwurf des Betrugs wurde eine junge Frau aus dem Stadtgebiet heute durch das Amtsgericht freigesprochen. Die 26-Jährige soll einen Taxifahrer um 10 Euro geprellt haben. Nach den Einlassungen der Angeklagten und mehrerer Zeugen sei die Tat nicht mehr nachzuweisen, so Staatsanwalt Günter Horn, der in seinem Plädoyer den Freispruch auch beantragt hatte.

Dabei hatte die junge Frau noch Glück, dass sowohl Staatsanwalt, als auch das Gericht ihr, und zumindest zwei Zeugen, nämlich ihrem damaligen Freund und einer Freundin, Glauben schenkte. Immerhin weist das Zentralregister der 26-Jährigen immerhin schon sieben Einträge auf, darunter Diebstahl und gemeinschaftlicher Diebstahl, Betrug in mehreren Fällen und vorsätzliche Körperverletzung. In einer Sache steht die Angeklagte noch unter laufender Bewährung, die mit einer heutigen Verurteilung widerrufen worden wäre. Sechs aus der vorherigen Verurteilung plus die neue Strafe hätte die junge Frau dann hinter Gittern absitzen müssen.


100 Stunden gemeinnütziger Arbeit aus einem früheren Urteil habe sie nur mit Mühe und Not abgeleistet, so die Bewährungshelferin. Zu vereinbarten Terminen sei die Angeklagte erst garnicht gekommen. So sprach sich die Bewährungshelferin für den Fall einer erneuten Verurteilung dafür aus, keine Bewährung mehr zu erteilen.


Glück gehabt! Aber auch das Gericht mahnte die junge Frau zur Vorsicht:“So schnell kann es kommen, dass Sie möglicherweise für längere Zeit einrücken müssen.“


Sie sei in einer Disco gewesen, dort habe sie ihre Geldbörse entweder verloren oder sie sei ihr gestohlen worden. Sie nahm sich ein Taxi um zu ihrem damaligen Freund zu fahren. Dem Taxifahrer erklärte die junge Frau, das Geld würde ihm gebracht. Zwar gab sie ihm ihren richtigen Namen an, doch eine falsche Hausnummer. Etwa 20 Minuten wartete der Mann vergeblich. Die Angeklagte erklärte, ihr Freund habe sich um sie gekümmert, weil sie stark alkoholisiert gewesen sei und habe erbrechen müssen. Fast wortgleich schilderte der junge Mann ebenfalls diesen Vorgang vor Gericht. „Als ich runter auf die Straße ging um zu bezahlen, war das Taxi schon fort.“


Letztlich war es dann die Mutter der Angeklagten, die das Geld dann zum Büro des Taxibetreibers bracht. „Ich habe mich zu sehr geschämt“, so die Angeklagte.