09.01.13 – STADTVERWALTUNG verschickt Steuerbescheide

STADTVERWALTUNG VERSCHICKT STEUERBESCHEIDE
Hundesteuermarke gilt diesmal für zwei Jahre !!!

Von: Hansjörg Rehbein, Pressesprecher der Stadtverwaltung

BAD KREUZNACH. Rund 16.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2013 verschickt die Stadtverwaltung in den nächsten Tagen. Sie setzen für jedes Grundstück in Bad Kreuznach die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke), die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke), den Landwirtschaftskammerbeitrag (für landwirtschaftliche Grundstücke), und die Straßen-reinigungsgebühr fest.

Das Kämmereiamt weist darauf hin, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A sich von  300 v.H. ab 01.01.2013 auf 335 v.H. erhöht hat. Der Hebesatz der Grundsteuer B hat sich ab dem 01.01.2013 von 360 v.H. auf 400 v.H. erhöht. Auch die Straßenreinigungsgebühren haben sich zum 01.01.2013 erhöht:

Reinigungsklasse

lfdm/Jahr 2012

lfdm/Jahr 2013

1

1,49 €

1,55 €

2

4,46 €

4,64 €

3

24,69 €

26,20 €

4

34,57 €

36,68 €

Weiterhin erhalten rund 1.700 Hundebesitzer den Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Hundesteuermarke diesmal für zwei Jahre, also  auch für das Jahr 2014 gilt.