01.11.12 – GERICHT: Sommerloch – Gefängnis für Messerstecher

NACH ROSENMONTAGSZUG IN SOMMERLOCH ZUGESTOCHEN

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH/VG RÜDESHEIM (01.11.12). Für zwei Jahre und vier Monate muss ein junger Mann (26) ins Gefängnis, der nach dem Rosenmontagszug in Sommerloch auf einen 19-Jährigen einstochen hatte. Das Schöffengericht am Kreuznacher Amtsgericht verurteilte außerdem die beiden 25 und 22 Jahre alten Mitangeklagten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren und acht Monaten. Als Auflage müssen beide 1000 Euro zahlen. Alle Angeklagten hatten sich weitgehend geständig gezeigt. Es war wohl der Alkohol, durch den sich das Trio zu der Tat hatte hinreißen lassen.
„Wären wir nicht derart besoffen gewesen, hätten wir bestimmt nicht so reagiert“, so Tenor der drei Männer. Der Hauptangeklagte war als Ordner am Zug beteiligt.
Es war der 20. Februar in Sommerloch, kurz nach 17 Uhr, als die drei jungen Männer das Faschingstreiben verließen. Zu dieser Zeit war das spätere Opfer und seine Freundin als Beifahrer mit einem Kumpel unterwegs um Bekannte zu treffen. Als sie langsam an den drei jungen Männern, die zum Teil auf der Straße liefen, vorbei fuhren, bemerkten sie, wie einer aus dem Trio auf die Windschutzscheibe spuckte. Der 19-Jährige stieg aus, um die Trunkenbolde zur Rede zu stellen. Zunächst kam es zu einem Wortwechsel, der dann aber schnell in eine handfeste Schlägerei ausartete, in deren Verlauf der Hauptangeklagte zu seinem Messer griff und mehrfach auf den jungen Mann einstach.
Der erlitt dabei eine zehn Zentimeter tiefe Stichwunde im Bauch und Stichwunden in den Rücken und in das Gesäß. Der Stich in den Bauch sei zwar nicht akut lebensgefährlich gewesen, aber wegen der hohen Infektionsgefahr schon allgemein lebensbedrohlich, führte der Rechtsmediziner Professor Dr. Reinhard Urban als Sachverständiger in seinem Gutachten aus. Es sei schon verwunderlich, dass nicht mehr passiert ist.
Auch der Stich in das Gesäß sei nicht ohne Gefahr gewesen, weil dort größere Blutgefäße verlaufen.
Einer der drei Angeklagten war zudem schon auf der Altweiberfastnacht in Bad Kreuznach aufgefallen, wo er im Narrenkäfig mit einem Faustschlag einen Besucher zu Boden streckte, der dabei schwere Prellungen und eine Platzwunde an der Wange erlitten hatte.
Der Hauptangeklagte war bereits wegen schweren Raubes und Körperverletzung  zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Zeit verbrachte er aber wegen seiner Suchterkrankung in einer geschlossenen therapheutischen Einrichtung, aus der er erst im September des vergangenen Jahres auf Bewährung entlassen wurde. Jetzt will sich der junge Mann erneut, diesmal aber eine offene Therapie, bemühen. Das ist möglich, wenn ein Strafrest von zwei Jahren offen steht. Nach erfolgreicher Therapie kann der dann wieder zur Bewährung ausgesetzt werden.
Alle drei Angeklagte, wie auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, nahmen das Urteil an.