30.08.12 – GERICHT: Stieftochter vergewaltigt – Revision eingelegt

NACH GESTÄNDNIS REVISION EINGELEGT

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH/IDAR-OBERSTEIN. Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes wirft die Kreuznacher Staatsanwaltschaft einem 48 Jahre alten Mann aus Idar-Oberstein vor. Er soll in sieben Fällen in Idar-Oberstein und Simmertal (Kreis Bad Kreuznach) seine damals anfangs zehn Jahre alte Stieftochter unter Anwendung von Gewalt in Form von Schlägen mehrmals vergewaltigt haben (wir berichteten).
Die Zweite Große Strafkammer am Landgericht verurteilte den Angeklagten nach dessen Geständnis zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Wie das Gericht auf Anfrage mitteilte, hat der Mann inzwischen Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Diese muss nach Zustellung des schriftlichen Urteils innerhalb eines Monats begründet werden.
Zum großen Teil wurde die Hauptverhandlung auf Antrag von Verteidiger Dr. Peter Schneider aus München unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Der sah zum Prozess die  persönlichen Interessen und die Intimsphäre seines Mandanten gefährdet.
Heraus kamen die grausamen sexuellen Übergriffe, weil sich das Mädchen seinem Onkel offenbart hatte.
Um das Mädchen für sich gefügig zu machen, hatte der Stiefvater gedroht, die gesamte Familie umzubringen und die Geschwister ins Heim zu geben. Außerdem boxte er das Kind in den Rücken und schlug es auch, bevor er Geschlechtsverkehr und Analverkehr mit ihm ausführte. Dass das Mädchen weinte und versuchte, sich zu wehren, hielt den Stiefvater von seinem Vorhaben nicht ab, sich weiter brutal an dem Kind zu vergehen.