27.08.12 – JUSTIZ: Vermeintliche Diebin freigesprochen

ZWEIFELHAFTER VIDEOBEWEIS

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (27.08.12). Eine 29 Jahre alte Frau wurde heute durch das Amtsgericht vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe im Dezember des vergangenen Jahres in einem Drogeriemarkt Parfum gestohlen. Die Angeklagte beteuerte vor Gericht hingegen ihre Unschuld. Sie habe als Deutschrussin den Kaufhausdetektiv nicht verstanden, warum er sie mit ins Büro nahm. Dort habe der zunächst ihre Handtasche entleert und dann ihren Personalausweiß gefordert, von dem er dann, nach ihrer Aussage, eine Kopie angefertigt hatte.
Der Lebensgefährte der Frau, der inzwischen dazugekommen war, musste sich ebenfalls einer Leibesvisitation unterziehen und auch der Kinderwagen wurde auf mögliches Diebesgut untersucht. Gefunden wurde aber nichts, lediglich am vermeintlichen Tatort eine leere Verpackung.
Der Freund der Frau berichtete, das gemeinsame Kind habe gequengelt, worauf ihm die Lebensgefährtin Babynahrung gegeben habe. Diese Szene habe der Kaufhausdetektiv, der zu dieser Zeit an seinen Überwachungsmonitoren saß, womöglich als einen Diebstahl interpretiert, so Richter Wolfram Obenauer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Was dort tatsächlich übergeben wurde, dass konnte der Detektiv nicht mit Sicherheit sagen. Der ging davon aus, dass es sich um vermeintliches Diebesgut handelte, was die Frau zuvor aus dem Regal genommen hatte.
Er sei kein Freund solcher Videoüberwachungen, stellte Richter Obenauer fest. Was jemand mit eigenen Augen beobachtet, sei schon sicherer. Das Urteil ist rechtskräftig.