(15.08.12) GERICHT: Noch kein Urteil im Verfahren „Pulver-Kurt“

ANGEKLAGTER BRACH ZUSAMMEN – URTEILSVERKÜNDUNG VERTAGT

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (15.08.12). Bis in die Nachmittagsstunden wurde verhandelt und die Plädoyers gesprochen, doch zu der geplanten Urteilsverkündung kam es im Verfahren gegen den Waffensammler aus Hundsbach nicht. Der in den Medien als „Pulver-Kurt“ bekanntgewordene Rentner brach während der Beratungspause der 2. Großen Strafkammer am Landgericht zusammen. Als Grund wurde eine Kreislaufschwäche des 64-Jährigen genannt. Mit einem Rettungswagen wurde der Mann in ein Krankenhaus gebracht.
Im Rahmen der Verhandlung hatte die psychiatrische Sachverständige Dr. Agnes Karb dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert. Verteidiger Dr. Ulrich Stange hatte am ersten Sitzungstag einen Beweisantrag dahingehend gestellt, dass sein Mandant womöglich an einer „Objektophilie“, einer Beziehungsliebe zu Gegenständen leide. Eine solche, wie auch andere schwerwiegende psychische Erkrankungen, die eine verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit begründen würden, schloß Karb aus.
Staatsanwältin Annette Boeckl wies auf die enrome Menge an Kriegswaffen und Sprengstoffen, und auf deren Gefährlichkeit hin und beantragte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren. Verteidiger Stange plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant habe mit der Waffensammlung nichts Böses im Schilde geführt.
Das Urteil soll nun am Dienstag, dem 21. August um 9 Uhr gesprochen werden.